Wohnentwicklung


Die Bedeutung von Bauland für die Entwicklung der Gemeinde Allmendingen

Bauland ist ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität einer Gemeinde. Es ermöglicht den Bau von Wohnraum für Familien, schafft Platz für Unternehmen und trägt maßgeblich zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bei. In Allmendingen ist es unser Ziel, eine ausgewogene Entwicklung zwischen Wohnen, Arbeiten und Freizeit zu fördern, um den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Lebensqualität zu bieten.

 

Wohnbauland: Lebensraum für Familien und zukünftige Generationen

Eine Gemeinde lebt von ihren Menschen. Um jungen Familien, Rückkehrern und Neubürgern die Möglichkeit zu geben, sich in Allmendingen niederzulassen, ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen essenziell. Ein bedarfsgerechtes Angebot an Bauplätzen verhindert Abwanderung und sorgt dafür, dass Allmendingen auch in Zukunft eine lebendige und attraktive Gemeinde bleibt. Gleichzeitig unterstützen wir durch eine nachhaltige Baulandentwicklung die Stärkung von Ortskernen und vermeiden eine unkontrollierte Zersiedelung.

 

Gewerbegebiete: Grundlage für wirtschaftliches Wachstum

Neben Wohnbauflächen sind auch Gewerbeflächen von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung. Unternehmen benötigen Raum für Erweiterungen und Neuansiedlungen. Durch die gezielte Ausweisung von Gewerbegebieten stärken wir die lokale Wirtschaft, schaffen Arbeitsplätze und sichern langfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde. Eine erfolgreiche Wirtschaftsförderung trägt dazu bei, dass Allmendingen als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt und neue Investitionen angezogen werden.
 

Herausforderungen und Chancen in der Baulandentwicklung

Die Entwicklung von Bauland bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Die Balance zwischen Wachstum, Umwelt- und Naturschutz sowie den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger muss sorgfältig abgewogen werden. Zudem steigen die Anforderungen an Infrastruktur, Verkehrsplanung und die Versorgung mit Wasser, Strom und schnellem Internet. Eine vorausschauende und nachhaltige Planung ist daher unerlässlich, um langfristig eine hohe Wohn- und Lebensqualität sicherzustellen.
 

Unser Engagement für eine nachhaltige Entwicklung

Die Gemeinde Allmendingen setzt sich aktiv dafür ein, durch eine kluge Baulandpolitik die Zukunft der Gemeinde zu sichern. Dazu gehören:

  • Die Bereitstellung attraktiver Bauflächen für Familien und Unternehmen

  • Eine nachhaltige Flächenentwicklung, die Umwelt- und Klimaschutz berücksichtigt

  • Die Förderung von Nachverdichtung und die Nutzung bestehender Flächenpotenziale

  • Die enge Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern und Investoren

  • Die Anpassung der Infrastruktur an das Wachstum der Gemeinde
     

Bauland ist eine der wertvollsten Ressourcen für die Entwicklung Allmendingens. Eine weitsichtige Planung und bedarfsgerechte Ausweisung neuer Flächen stellen sicher, dass unsere Gemeinde auch in Zukunft ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort bleibt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Allmendingen ein lebenswerter Ort für alle Generationen bleibt.


Bericht zur Entwicklung des Baugebiets „Alte Gärtnerei“ in Allmendingen

Die Gemeinde Allmendingen schreitet mit der Planung des Baugebiets „Alte Gärtnerei“ zielstrebig voran, um eine nachhaltige und moderne Nutzung eines zentral gelegenen Areals zu ermöglichen. Das etwa 2,8 Hektar große Gelände, das ehemals von einer Gärtnerei und als Friedhofserweiterungsfläche genutzt wurde, soll in ein zukunftsorientiertes Wohn- und Gewerbequartier umgewandelt werden.

 

Ausgangssituation und Zielsetzung

Das Areal, das zwischen der Ehinger Straße und einem Industriegleis liegt, lag nach Aufgabe der Gärtnerei viele Jahre brach. Dies brachte städtebauliche und ökologische Herausforderungen mit sich. Ziel des Projekts ist es, brachliegende Innenflächen zu revitalisieren, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Gewerbeflächen zu integrieren, die sich mit dem Wohnen verträglich kombinieren lassen. Besonderes Augenmerk liegt auf nachhaltiger Stadtentwicklung, bei der Umweltschutz und Energieeffizienz zentrale Rollen spielen.

 

Planung und Konzeption

Die Gemeinde setzt auf eine zukunftsweisende Planung mit folgenden Schwerpunkten:

  1. Wohnraumschaffung: Moderne Wohnungen sollen den vielfältigen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden.

  2. Gewerbenutzung: Kleinere Gewerbeflächen, beispielsweise für Handwerksbetriebe, sind in die Planung integriert.

  3. Nachhaltige Energieversorgung: Durch ein innovatives Nahwärmenetz, das von zentralen Wärmepumpen betrieben wird, und Photovoltaikanlagen soll das Quartier weitgehend klimaneutral werden.

  4. Erhalt und Integration: Der bestehende Schulgarten wird in die Planung einbezogen und soll besser erreichbar sein.

 

Herausforderungen bei der Erschließung

Das Projekt steht vor mehreren Herausforderungen. Dazu gehören:

  • Altlastensanierung: Untersuchungen zeigten geringe Belastungen durch Asbest und Bauschutt, die vor der Bebauung fachgerecht entfernt werden müssen.

  • Integration in die bestehende Infrastruktur: Die harmonische Anbindung an die Gemeindeinfrastruktur erfordert sorgfältige Planung.

  • Geothermie-Ersatz: Ursprünglich geplante geothermische Wärmeversorgung musste aus Wasserschutzgründen verworfen werden. Stattdessen wird ein Nahwärmenetz mit Wärmepumpen realisiert.

 

Bedeutung für die Gemeinde

Das Baugebiet „Alte Gärtnerei“ ist ein Leuchtturmprojekt für Allmendingen. Es trägt nicht nur dazu bei, den Wohnraumbedarf zu decken, sondern stärkt auch die Attraktivität und Lebensqualität der Gemeinde. Durch die Wiederbelebung des Areals wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und gleichzeitig die Ortsmitte belebt.

 

Fazit

Mit dem Baugebiet „Alte Gärtnerei“ verfolgt Allmendingen eine nachhaltige Strategie zur Innenentwicklung. Das Projekt zeigt, wie Klimaschutz und städtebauliche Entwicklung Hand in Hand gehen können. Es bleibt ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde und verdeutlicht das Engagement für eine umweltfreundliche und lebenswerte Zukunft.


Bericht zur Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“

An der Weide
1. Anlass und Planungsziele 

Der Bebauungsplan „An der Weide“ wurde 1979 rechtskräftig und betrifft ein Gebiet westlich der Bahn zwischen Kleindorfer Straße und Marienstraße. Die bisher unbebaute Fläche am Hopfenweg bietet Potenzial für eine Wohnnutzung, wodurch eine Anpassung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Ziel der Änderung ist eine optimierte Erschließung mit reduzierten Verkehrsflächen zur Gewinnung zusätzlicher Wohnbaufläche.

 

2. Planungsrechtliche Situation 

Gemäß Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als bestehende Wohnbaufläche ausgewiesen. Der rechtskräftige Bebauungsplan „An der Weide“ sieht für den Bereich Hopfenweg ein „Reines Wohngebiet“ mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 und einer zulässigen Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor. Die Erschließung erfolgt über einen Straßenring, dessen Dimensionierung angepasst wird.

 

3. Lage und Geltungsbereich 

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortsmitte von Allmendingen zwischen den Straßen Südring und Marienstraße und umfasst ca. 0,9 ha. Die betroffenen Flurstücke sind bislang unbebaut. 

 

4. Bebauungsplanverfahren 

Die Änderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Maßnahmen dienen der nachhaltigen Innenentwicklung und Aufwertung des Wohngebiets.

 

5. Bestandssituation und Rahmenbedingungen 

Das Gebiet ist Teil der historischen Siedlungsstruktur Allmendingens. Die Umgebung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg bebaut und zeichnet sich durch freistehende Wohngebäude mit privaten Gärten aus. Die geplante Erschließung des Hopfenwegs wurde bislang nicht realisiert, was zu unzugänglichen, parzellierten Baugrundstücken führt. Die Neudimensionierung des Erschließungsrings reduziert den Aufwand und verbessert die Grundstückszuschnitte.

 

6. Festsetzungen des Bebauungsplans 

Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf:

  • Anpassung der Erschließungsflächen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.

  • Umwandlung der Gebietsausweisung von „Reines Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet“ zur Eröffnung flexibler Nutzungsoptionen.

  • Erhöhung der maximal zulässigen Wandhöhe von 3,50 m auf 6,50 m, um heutigen baulichen Anforderungen gerecht zu werden.

  • Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit von 1 Vollgeschoss auf 2 Vollgeschosse, um das Grundstück optimaler für Wohnzwecke zu nutzen. Dadurch kann mehr Wohnraum geschaffen werden, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch.

  • Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 auf 0,6, um eine intensivere Nutzung der vorhandenen Flächen zu ermöglichen.

 

7. Flächenbilanz 

Die Flächenaufteilung des änderungsbetroffenen Gebiets gliedert sich wie folgt:

  • Gesamtfläche: 8.980 m² (100 %)

  • Verkehrsflächen: 890 m² (10 %)

  • Wohngebietsfläche: 8.090 m² (90 %)

 

8. Fazit 

Die Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“ optimiert die Nutzung der bestehenden Flächen, indem sie die Erschließung effizienter gestaltet und zusätzliche Wohnbauflächen generiert. Die städtebauliche Zielsetzung einer nachhaltigen Innenentwicklung wird durch diese Maßnahmen gestärkt, während die Wohnqualität verbessert und moderne Bauanforderungen berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse sowie die Anhebung der GFZ auf 0,6 ermöglichen eine effektivere Nutzung der Grundstücke und schaffen zusätzlichen Wohnraum.


Bericht zur 7. Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“

An der Weide
1. Anlass und Planungsziele 

Der Bebauungsplan „An der Weide“ wurde 1979 rechtskräftig und umfasst ein Gebiet westlich der Bahn zwischen Kleindorfer Straße und Marienstraße. Im Laufe der Jahre wurden durch Änderungen ungenutzte Flächen für die Innenentwicklung aktiviert. Die betroffene Fläche war ursprünglich als Spielplatz vorgesehen, wurde jedoch bereits an anderer Stelle realisiert. Die Neunutzung dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen.

 

2. Lage und Geltungsbereich 

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortsmitte von Allmendingen, östlich der Straße „An der Weide“ und in zweiter Reihe zur Bahnlinie. Es umfasst etwa 0,1 ha und ist derzeit unbebaut. Die Erschließung erfolgt über einen bestehenden Weg.

 

3. Bebauungsplanverfahren 

Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Grundlage bildet der Bebauungsplan „An der Weide“ von 1979, der für den betreffenden Bereich ursprünglich eine Wohnnutzung vorsah, jedoch 2012 zur Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“ geändert wurde.

 

4. Bestandssituation und Rahmenbedingungen 

Das Gebiet gehört zur gewachsenen Siedlungsstruktur von Allmendingen. Die umliegende Bebauung besteht vorwiegend aus freistehenden Wohnhäusern mit Gärten. Die als Spielplatz vorgesehene Fläche wird nicht mehr benötigt und kann daher einer Wohnnutzung zugeführt werden.

 

5. Geruchsimmissionen aufgrund angrenzender Tierhaltung 

Eine Überprüfung durch das Landratsamt ergab, dass die Geruchsbelastung innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegt. Zudem hat der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb die Tierhaltung eingestellt, sodass keine Beeinträchtigungen durch Geruchsimmissionen mehr zu erwarten sind.

 

6. Festsetzungen des Bebauungsplans 

Die geplanten Änderungen umfassen:

  • Umwidmung der bisherigen Grünfläche in eine Baugebietsfläche mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA).

  • Festlegung einer offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern.

  • Beibehaltung der bestehenden Erschließungsstruktur mit einer Verkehrsfläche von 3,0 m Breite.

 

7. Flächenbilanz 

Die Flächenaufteilung im Geltungsbereich stellt sich wie folgt dar:

  • Gesamtfläche: 1.000 m² (100 %)

  • Verkehrsflächen: 90 m² (9 %)

  • Wohngebietsfläche: 910 m² (91 %)

 

8. Fazit

Die Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“ ermöglicht eine nachhaltige Innenentwicklung durch die Umnutzung der nicht mehr benötigten Spielplatzfläche zur Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen. Die geplanten Anpassungen entsprechen den Grundsätzen der Innenentwicklung und der Nachverdichtung im Ortsbereich.


Bericht zum Baugebiet Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte in Allmendingen

Baugebiet Bahnhofstraße

Die Gemeinde Allmendingen schafft sieben Bauplätze im Baugebiet "Bahnhofstraße, Teilbereich Mitte", um der steigenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen gerecht zu werden. Die geplante Entwicklung des Baugebiets erfolgt auf gemeindeeigenen Flächen und ist vorrangig für den Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern vorgesehen.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 18, 92/1, 92/3 sowie Teilflächen des Flurstücks 85/1 im hinteren Bereich der Bahnhofstraße. Die Gesamtfläche beträgt etwa 0,64 Hektar. 

 

Planungsziele und bauliche Gestaltung

Ziel der Planung ist eine geordnete Innenentwicklung, die sich harmonisch in die bestehende Bebauungsstruktur einfügt. Die vorgesehenen Gebäudehöhen und Dachformen orientieren sich an der umliegenden Bebauung und ermöglichen eine ein- bis zweigeschossige Bauweise mit Sattel- oder Walmdächern.

 

Die Erschließung des Baugebiets erfolgt über die Bahnhofstraße. Geplant ist eine Haupterschließungsstraße sowie eine kürzere Erschließungsstraße zur optimalen Anbindung der Bauplätze. Insgesamt werden bis zu sieben Baugrundstücke geschaffen, deren Größen zwischen 500 und 1.050 Quadratmetern variieren.

 

Eine besondere Herausforderung bei der Entwicklung des Gebiets bestand in den landwirtschaftlichen Emissionen. Diese konnten durch den Verzicht auf Tierhaltung in nahegelegenen landwirtschaftlichen Betrieben reduziert werden, wodurch die Entwicklung des Baugebiets erst möglich wurde.


Bericht: Schaffung von neuem Wohnraum auf dem ehemaligen Supermarktstandort in Allmendingen

Die Gemeinde Allmendingen hat einen wichtigen Schritt zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum unternommen, indem sie den ehemaligen Supermarktstandort der REWE-Gruppe erfolgreich einer neuen Nutzung zugeführt hat. Nach Jahren des Leerstands konnte durch einen neuen Bebauungsplan eine sinnvolle Nachnutzung als Wohngebiet ermöglicht werden.

 

Hintergrund und Zielsetzung

Der ehemalige Supermarktstandort in zentraler Lage von Allmendingen war über mehrere Jahre eine Brache und stellte damit eine ungenutzte Ressource dar. Im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung hat die Gemeinde das Ziel verfolgt, dieses Gelände für die Schaffung von Wohnraum zu nutzen, anstatt neue Flächen am Ortsrand zu erschließen.
 

Vertragsabschluss und Planung

Mit der REWE-Gruppe konnte ein Vertrag zum Erwerb des Areals abgeschlossen werden, der die Basis für eine städtebauliche Entwicklung des Standorts legte. Durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wurde die Voraussetzung geschaffen, das Gelände für eine Wohnnutzung zu entwickeln.

ehemaliger Supermarktstandort
ehemaliger Supermarktstandort
ehemaliger Supermarktstandort
Umsetzung durch die Firma Gapp

Im Rahmen eines Investorenprozesses konnte die Firma Gapp aus Öpfingen als Partner für die Umsetzung des Projekts gewonnen werden. Diese übernimmt die Entwicklung und den Bau von modernen Wohnungen sowie zusätzlichen Gewerbeflächen.

 

Geplante Nutzung des Geländes
  • Wohnraum: Auf dem Gelände entstehen zahlreiche moderne Wohnungen, die nach den neuesten Energiestandards errichtet werden. Dies trägt zur Klimaneutralität und langfristigen Energieeffizienz bei.

  • Gewerbeflächen: Zusätzlich werden neue Räumlichkeiten für die Steuerkanzlei Gerhardt geschaffen, die das Angebot an Dienstleistungsflächen im Ort bereichern.

 

Bedeutung für die Gemeinde

Die Umnutzung des ehemaligen Supermarktstandorts ist ein gelungenes Beispiel für nachhaltige Stadtentwicklung. Die Schaffung von Wohnraum innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets vermeidet zusätzliche Flächenversiegelung und sorgt für eine Belebung der Gemeinde. Darüber hinaus tragen die modernen Bauprojekte dazu bei, die Attraktivität von Allmendingen als Wohn- und Arbeitsort zu steigern.

ehemaliger Supermarktstandort
Fazit

Die Schaffung von neuem Wohnraum auf dem ehemaligen REWE-Standort ist ein wichtiger Erfolg für die Gemeinde Allmendingen. Das Projekt verbindet nachhaltige Innenentwicklung mit moderner Architektur und Energieeffizienz. Mit der Firma Gapp als verlässlichem Partner wird das Vorhaben einen positiven Beitrag zur Entwicklung der Gemeinde leisten und sowohl neuen Wohnraum als auch Gewerbeflächen schaffen.


Bericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Kleindorfer Kirche"

1. Anlass der Planänderung

Der Bebauungsplan "Bei der Kleindorfer Kirche" in Allmendingen wurde am 19.12.2008 rechtsverbindlich und bildet die Grundlage für die Gebietsplanung. Das Baugebiet zeichnet sich durch seine zentrale Lage, die Nähe zu Kindergarten und Schule sowie den direkten Bezug zur Schmiech aus. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Lage im Umfeld der Kleindorfer Kirche als Kulturdenkmal wurden in den Örtlichen Bauvorschriften restriktive Regelungen zur Dachgestaltung und zur Nutzung von Solaranlagen festgelegt.

 

Angesichts der steigenden Bedeutung des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien wird nun geprüft, ob die bisherige Einschränkung auf Solarthermieanlagen aufgehoben und die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen ermöglicht werden kann. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung, die den Klimaschutz als städtebauliches Ziel festlegen.

 

2. Verfahren zur Planänderung

Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt.

 

3. Ausgangssituation und städtebauliche Planung

Das Plangebiet ist mit Einzelhäusern bebaut und nahezu eben. Die gewachsene dörfliche Struktur bleibt prägend. In der Umgebung gibt es bereits Gebäude mit großflächigen Photovoltaikanlagen. Die Kleindorfer Kirche bildet zusammen mit einer angrenzenden Obstbaumwiese eine markante Ortsansicht. Die Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich an der dörflichen Struktur und enthalten spezifische bauliche Vorgaben.

 

4. Begründung der Änderung der Örtlichen Bauvorschriften

Ursprünglich wurde die Nutzung von Solarenergie auf flächenbegrenzte Solarthermieanlagen beschränkt. Die geplante Änderung ermöglicht Photovoltaikanlagen als Beitrag zum Klimaschutz. Die Zulässigkeit dunklerer Dachflächen mit anthrazitfarbener Dacheindeckung reduziert visuelle Kontraste zu Solaranlagen. Damit werden sowohl die Anforderungen des Baugesetzbuches als auch der Landesbauordnung an eine nachhaltige Stadtentwicklung erfüllt.

 

5. Berücksichtigung des Denkmalschutzes

Das Landesamt für Denkmalpflege stellt fest, dass Solaranlagen in bestimmten Bereichen keine störenden Wirkungen auf die Kleindorfer Kirche haben. Für einzelne Grundstücke im unmittelbaren Umfeld der Kirche wird jedoch eine Einzelfallprüfung notwendig sein. In diesen Fällen sind Solaranlagen weiterhin genehmigungspflichtig und müssen den Denkmalschutzbehörden vorgelegt werden.

 

6. Fazit

Die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften ermöglicht eine klimagerechte Anpassung der Energiegewinnung im Plangebiet "Bei der Kleindorfer Kirche". Dabei wird der Nutzung erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt, ohne die denkmalpflegerischen Belange zu vernachlässigen. Durch Einzelfallprüfungen bleibt der Schutz der Kleindorfer Kirche gewährleistet.

Änderung des Bebauungsplans "Bei der Kleindorfer Kirche"

Bericht zum Bebauungsplanverfahren „Am Sportplatzweg“

Bebauungsplanverfahren „Am Sportplatzweg“
1. Anlass

Die Gemeinde Allmendingen prüft im Rahmen der Innenentwicklung die Nutzung unbebauter Flächen innerhalb der Ortslage. Eine Fläche zwischen Sportplatzweg, Kindergartenweg und Bundesstraße 492 wurde als potenzielles Wohnbaugebiet identifiziert. Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße sind besondere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, weshalb eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Handwerk/Gewerbe und möglicherweise einem Beherbergungsbetrieb angestrebt wird.

 
2. Konzeptalternativen

Der Planbereich umfasst derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen und grenzt an das Sportgelände des TSV Allmendingen, den Kindergarten St. Maria sowie bestehende Wohnbebauung. Im Vorfeld wurden die Lärmeinwirkungen des Straßenverkehrs, der Sportanlage und benachbarter Gewerbebetriebe analysiert. Für Wohnnutzungen ist ein besonderer Schutz der Nachtruhe erforderlich, der durch eine geeignete Grundrissgestaltung und -orientierung gewährleistet werden kann.

 

In den geprüften Konzeptalternativen wurden verschiedene Bebauungs- und Erschließungsansätze entwickelt. Eine mögliche Lärmschutzmaßnahme in Form eines Walls entlang der Bundesstraße wurde aufgrund der Geländesituation und des hohen Materialaufwands als nur bedingt wirksam eingestuft.

 

Die Erschließung soll über einen verbreiterten Sportplatzweg erfolgen. Die Wohnnutzung wird bevorzugt im westlichen Bereich des Plangebiets angeordnet. In den Alternativen 1 bis 3 wurden verschiedene Standorte und Gebäudeausrichtungen für ein mögliches Hotel sowie eine optimierte Flächennutzung geprüft. Variante 3A wurde als bevorzugte Planung weiterverfolgt.

 

Noch zu klärende Aspekte:

  • Stellplatzsituation: Zulässigkeit offener Stellplätze in der Anbauverbotszone der Bundesstraße

  • Erschließung: Sicherstellung der Anbindung des südlichen Flurstücks

  • Lärmschutz: Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, einschließlich passiver Maßnahmen durch Gebäudeausrichtung

 

Der Gemeinderat hat zudem angeregt, eine zusätzliche Variante mit Einfamilien- oder Doppelhäusern zu prüfen.

Bebauungsplanverfahren „Am Sportplatzweg“
3. Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans

 

Das Verfahren erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Siedlungsgebiets und grenzt an bestehende Wohn- und Sportflächen. Ziel ist eine geordnete bauliche Ergänzung der bestehenden Siedlungsstruktur.

 

4. Lage und Bestandssituation

Das Plangebiet erstreckt sich von der Bundesstraße 492 bis zum Kindergarten St. Maria und fällt topografisch nach Südwesten ab. Der Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Südwestlich des Plangebiets entsteht im Quartier „Bei den Obstgärten“ (ehemaliger REWE-Markt) ein neues Wohnprojekt.

 

5. Planungsinhalte

Der Geltungsbereich umfasst mehrere Flurstücke und wird durch den Ausbau des Sportplatzwegs erschlossen. Die Bebauungskonzepte sehen eine flexible Grundstücksaufteilung vor.

 

Die geplante Nutzungsmischung aus Wohnen, Handwerk/Gewerbe und Hotel soll durch die Festsetzung eines Urbanen Gebiets gemäß § 6a BauNVO ermöglicht werden. Dabei werden die Gebäudehöhen an das Ortsbild angepasst und auf maximal fünf Vollgeschosse begrenzt.

 

6. Nächste Schritte

Der Gemeinderat hat am 10.05.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. Erkenntnisse aus dieser Beteiligung sowie Fachgutachten zu Immissionsschutz und Artenschutz werden in den finalen Planentwurf eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim wird entsprechend angepasst.


Bericht zum Bebauungsplanverfahren "Schelmenegert", Ennahofen

Schelmenegert
  1. Einleitung

    Die Gemeinde Allmendingen hat den Bebauungsplan "Schelmenegert" im Ortsteil Ennahofen aufgestellt, um Wohnbauflächen auszuweisen und eine geordnete Siedlungsentwicklung zu fördern. Der Planungsbereich umfasst ca. 0,5 ha und schließt an bestehende Wohnbebauung sowie landwirtschaftliche Flächen an.

     

  2. Erfordernis, Ziel und Zwecke der Planung

    Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte mit dem Ziel, die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche für eine geordnete bauliche Entwicklung bereitzustellen. Dies fördert die Eigenentwicklung des Ortsteils und trägt zur Deckung des Wohnraumbedarfs bei. Die Planung berücksichtigt sowohl städtebauliche Gegebenheiten als auch öffentliche und private Interessen.

     

  3. Lage und Bestandssituation

    Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Teil von Ennahofen und umfasst das Flurstück 93. Derzeit wird die Fläche als Acker- und Wiesenland genutzt. Ein Wirtschaftsgebäude im südlichen Bereich bleibt teilweise außerhalb des Geltungsbereichs. Die angrenzenden Flächen sind teils landwirtschaftlich genutzt, teils bereits für Wohnzwecke erschlossen.

     

  4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

    Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet derzeit als landwirtschaftliche Fläche aus. Diese Einstufung wird im Zuge der Bebauungsplanaufstellung angepasst.

     
  5. Bebauungsplanverfahren

    Das Verfahren wurde gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, um Außenbereichsflächen für den Wohnbau bereitzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.12.2019 gefasst. Das Plangebiet grenzt an bestehende Wohngebiete und ermöglicht eine flächeneffiziente Entwicklung mit kurzer Erschließungsdistanz.

     

  6. Städtebauliches Konzept

    Das dreieckige Plangebiet umfasst fünf Grundstücke, die über eine Stichstraße erschlossen werden. Diese bindet an die Ennostraße an und gewährleistet Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge. Eine Grünfläche im nördlichen Bereich dient der Randeingrünung sowie der Sammlung von Niederschlagswasser. Vier der fünf Grundstücke sind für Einfamilienhäuser vorgesehen, während ein Grundstück weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird.

     

  7. Planungsrechtliche Festsetzungen
  • Art der baulichen Nutzung: Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, um eine hohe Wohnqualität zu gewährleisten. Gewerbliche oder störende Nutzungen sind ausgeschlossen.

  • Maß der baulichen Nutzung: Die Gebäudehöhen und Grundstücksausnutzung orientieren sich an der bestehenden Bebauung, was eine maßvolle Entwicklung ermöglicht. Die maximale Wandhöhe beträgt 6,50 m.

  • Flächenbilanz: 

    • Allgemeines Wohngebiet: 2.898 qm (57 %)

    • Grünfläche: 1.076 qm (21 %)

    • Landwirtschaftliche Fläche: 535 qm (11 %)

    • Verkehrsfläche: 573 qm (11 %)

 

  1. Fazit

    Die Planung stellt eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des nördlichen Siedlungsrandes von Ennahofen dar. Die Entwicklung der Wohnbauflächen erfolgt flächeneffizient und mit geringem Erschließungsaufwand. Der Bebauungsplan sichert eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im Einklang mit den übergeordneten Planungszielen.


Bericht zum Bebauungsplanverfahren "Südblick", Weilersteußlingen

Die Gemeinde Allmendingen plant die Aufstellung des Bebauungsplans "Südblick" im Ortsteil Weilersteußlingen, um auf unbebauten Flächen am südlichen Siedlungsrand neue Wohnbauflächen zu schaffen. Diese Flächen stellen die letzten Potenziale für die wohnbauliche Entwicklung im gültigen Flächennutzungsplan des Teilorts dar. Ziel ist es, mit einer maßvollen und maßstabsgerechten Entwicklung der Flächen der Nachfrage nach Wohnbauplätzen gerecht zu werden. Durch die Bebauung soll der südliche Ortsrand sinnvoll ergänzt werden.

 

Das Plangebiet schließt direkt an die bestehende Ortslage an, sowohl im Norden als auch im Westen grenzt es an Wohngebäude. Es handelt sich um eine bislang als Pferdekoppel genutzte Streuobstwiese, die mit einem Offenstall ausgestattet ist. Die angrenzenden Flächen im Süden und Osten sind landwirtschaftlich genutzt.

 

Da es in Weilersteußlingen keine weiteren gemeindlichen Grundstücke für eine bauliche Entwicklung gibt und auch keine Baulücken im Privatbesitz zur Verfügung stehen, wird das im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellte Gebiet nun durch den Bebauungsplan gesichert. Die Gemeinde setzt auf eine geordnete Entwicklung, um der Nachfrage aus den Teilorten der Lutherischen Bergen nachzukommen.

Bebauungsplanverfahren "Südblick", Weilersteußlingen

Das Bebauungsplanverfahren wurde am 18.12.2019 eingeleitet. Eine frühzeitige Beteiligung fand bereits im Zeitraum vom 03.02.2020 bis 06.03.2020 statt. Das Gebiet ist als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen, wobei auch Ausnahmen für bestimmte Nutzungen zulässig sind.

 

Die geplante Erschließung des Gebiets erfolgt verkehrsarm und flächensparend, wobei voraussichtlich 12 Wohnbaugrundstücke realisiert werden können. Für ein südöstlichen Grundstücke ist eine Festsetzung als private Grünfläche vorgesehen. Um den Eingriff in die Streuobstwiese auszugleichen, wird eine neue Streuobstwiese im angrenzenden Bereich angelegt.

 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf den sogenannten CEF-Maßnahmen, die dazu dienen, die ökologischen Funktionen der betroffenen Gebiete zu erhalten. Hierbei wird sichergestellt, dass durch den Bebauungsplan beeinträchtigte Arten wie Fledermäuse und Höhlenbrüter durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen geschützt werden. Dies umfasst auch die Schaffung von Ruhestätten für die Tiere in den angrenzenden Streuobstwiesen.

 

Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von 12.625 m², wobei 76 % als allgemeines Wohngebiet genutzt werden sollen, 9 % als private Grünfläche und 15 % als Verkehrsfläche.

 

Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung des Bebauungsplans stellt die bestehende Streuobstwiese dar, die aufgrund ihres ökologischen Werts und der damit verbundenen Schutzbedürftigkeit besondere Hürden mit sich bringt. Der Ortsvorsteher, die Ortschaftsräte sowie die Verwaltung und der Städteplaner stehen derzeit im intensiven Austausch, um Lösungen zu finden und das Baugebiet trotz dieser Herausforderungen zu realisieren.


Bericht zum Bebauungsplan "Witzensteige" und der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans

Witzensteige

Die Gemeinde Allmendingen plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Witzensteige“ aufgrund eines dringenden Bedarfs an Wohnbauland und einem anhaltenden Bevölkerungszuwachs. Das Ziel des Bebauungskonzepts ist die Schaffung eines neuen Ortsrands im Osten Allmendingens sowie einer abgerundeten Ortseingangssituation. Das Plangebiet soll überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.

 

Die Erschließung des Gebiets für den motorisierten Verkehr erfolgt von der Altheimer Straße im Norden, während fußläufige Verbindungen zu den umliegenden Bereichen Allmendingens geplant sind. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Einbindung und Aufwertung der Landschaftselemente. So wird entlang des Aschenbachs eine Gewässerrandgestaltung mit aufwertender Bepflanzung vorgenommen. Zudem soll eine Pufferzone zwischen dem Baugebiet und dem südlich angrenzenden Naturschutz- sowie FFH-Gebiet entstehen, um einen harmonischen Übergang in die Landschaft zu schaffen.

 

Für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets ist ein Bebauungsplan erforderlich, der die differenzierte Nutzung des Geländes sowie die verkehrliche Neuordnung berücksichtigt. Dies soll gesunde Wohnverhältnisse sichern.

 

Im Rahmen des Parallelverfahrens zur Bebauungsplanaufstellung ist auch eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim stellt für einen kleineren Teil des Plangebiets (ca. 0,67 ha) eine geplante gewerbliche Baufläche dar. Der überwiegende Teil des Gebiets (ca. 3,7 ha) ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Wohn- und Mischgebiets-Nutzung zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Im Rahmen dieser Änderung sollen die westlichen Flächen des Plangebiets als Mischbauflächen und die übrigen Flächen als Wohnbauflächen dargestellt werden. Diese Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Zudem ist vorgesehen, Tauschflächen im Gemeindegebiet zu identifizieren, die als Bauflächen herausgenommen werden, um den Flächenbedarf zu decken. Als Tauschfläche wird beispielsweise der Bereich Allmendingen-Süd östlich der Schmiech in Betracht gezogen.

 

Zusammenfassend wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Witzensteige“ und der Änderung des Flächennutzungsplans die Grundlage für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des Gebietes geschaffen, die den Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird.