Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“
1. Anlass und Planungsziele
Der Bebauungsplan „An der Weide“ wurde 1979 rechtskräftig und betrifft ein Gebiet westlich der Bahn zwischen Kleindorfer Straße und Marienstraße. Die bisher unbebaute Fläche am Hopfenweg bietet Potenzial für eine Wohnnutzung, wodurch eine Anpassung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Ziel der Änderung ist eine optimierte Erschließung mit reduzierten Verkehrsflächen zur Gewinnung zusätzlicher Wohnbaufläche.
2. Planungsrechtliche Situation
Gemäß Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als bestehende Wohnbaufläche ausgewiesen. Der rechtskräftige Bebauungsplan „An der Weide“ sieht für den Bereich Hopfenweg ein „Reines Wohngebiet“ mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 und einer zulässigen Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor. Die Erschließung erfolgt über einen Straßenring, dessen Dimensionierung angepasst wird.
3. Lage und Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortsmitte von Allmendingen zwischen den Straßen Südring und Marienstraße und umfasst ca. 0,9 ha. Die betroffenen Flurstücke sind bislang unbebaut.
4. Bebauungsplanverfahren
Die Änderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Maßnahmen dienen der nachhaltigen Innenentwicklung und Aufwertung des Wohngebiets.
5. Bestandssituation und Rahmenbedingungen
Das Gebiet ist Teil der historischen Siedlungsstruktur Allmendingens. Die Umgebung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg bebaut und zeichnet sich durch freistehende Wohngebäude mit privaten Gärten aus. Die geplante Erschließung des Hopfenwegs wurde bislang nicht realisiert, was zu unzugänglichen, parzellierten Baugrundstücken führt. Die Neudimensionierung des Erschließungsrings reduziert den Aufwand und verbessert die Grundstückszuschnitte.
6. Festsetzungen des Bebauungsplans
Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf:
Anpassung der Erschließungsflächen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.
Umwandlung der Gebietsausweisung von „Reines Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet“ zur Eröffnung flexibler Nutzungsoptionen.
Erhöhung der maximal zulässigen Wandhöhe von 3,50 m auf 6,50 m, um heutigen baulichen Anforderungen gerecht zu werden.
Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit von 1 Vollgeschoss auf 2 Vollgeschosse, um das Grundstück optimaler für Wohnzwecke zu nutzen. Dadurch kann mehr Wohnraum geschaffen werden, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch.
Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 auf 0,6, um eine intensivere Nutzung der vorhandenen Flächen zu ermöglichen.
7. Flächenbilanz
Die Flächenaufteilung des änderungsbetroffenen Gebiets gliedert sich wie folgt:
Gesamtfläche: 8.980 m² (100 %)
Verkehrsflächen: 890 m² (10 %)
Wohngebietsfläche: 8.090 m² (90 %)
8. Fazit
Die Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“ optimiert die Nutzung der bestehenden Flächen, indem sie die Erschließung effizienter gestaltet und zusätzliche Wohnbauflächen generiert. Die städtebauliche Zielsetzung einer nachhaltigen Innenentwicklung wird durch diese Maßnahmen gestärkt, während die Wohnqualität verbessert und moderne Bauanforderungen berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse sowie die Anhebung der GFZ auf 0,6 ermöglichen eine effektivere Nutzung der Grundstücke und schaffen zusätzlichen Wohnraum.
