Bebauungsplanverfahren "Schelmenegert", Ennahofen

Bebauungsplanverfahren "Schelmenegert", Ennahofen
1. Einleitung

Die Gemeinde Allmendingen hat den Bebauungsplan "Schelmenegert" im Ortsteil Ennahofen aufgestellt, um Wohnbauflächen auszuweisen und eine geordnete Siedlungsentwicklung zu fördern. Der Planungsbereich umfasst ca. 0,5 ha und schließt an bestehende Wohnbebauung sowie landwirtschaftliche Flächen an.

 

2. Erfordernis, Ziel und Zwecke der Planung

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte mit dem Ziel, die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche für eine geordnete bauliche Entwicklung bereitzustellen. Dies fördert die Eigenentwicklung des Ortsteils und trägt zur Deckung des Wohnraumbedarfs bei. Die Planung berücksichtigt sowohl städtebauliche Gegebenheiten als auch öffentliche und private Interessen.

 

3. Lage und Bestandssituation

Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Teil von Ennahofen und umfasst das Flurstück 93. Derzeit wird die Fläche als Acker- und Wiesenland genutzt. Ein Wirtschaftsgebäude im südlichen Bereich bleibt teilweise außerhalb des Geltungsbereichs. Die angrenzenden Flächen sind teils landwirtschaftlich genutzt, teils bereits für Wohnzwecke erschlossen.

 

4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet derzeit als landwirtschaftliche Fläche aus. Diese Einstufung wird im Zuge der Bebauungsplanaufstellung angepasst.

 
5. Bebauungsplanverfahren

Das Verfahren wurde gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, um Außenbereichsflächen für den Wohnbau bereitzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.12.2019 gefasst. Das Plangebiet grenzt an bestehende Wohngebiete und ermöglicht eine flächeneffiziente Entwicklung mit kurzer Erschließungsdistanz.

 

6. Städtebauliches Konzept

Das dreieckige Plangebiet umfasst fünf Grundstücke, die über eine Stichstraße erschlossen werden. Diese bindet an die Ennostraße an und gewährleistet Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge. Eine Grünfläche im nördlichen Bereich dient der Randeingrünung sowie der Sammlung von Niederschlagswasser. Vier der fünf Grundstücke sind für Einfamilienhäuser vorgesehen, während ein Grundstück weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird.

 

7. Planungsrechtliche Festsetzungen
  • Art der baulichen Nutzung: Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, um eine hohe Wohnqualität zu gewährleisten. Gewerbliche oder störende Nutzungen sind ausgeschlossen.

  • Maß der baulichen Nutzung: Die Gebäudehöhen und Grundstücksausnutzung orientieren sich an der bestehenden Bebauung, was eine maßvolle Entwicklung ermöglicht. Die maximale Wandhöhe beträgt 6,50 m.

  • Flächenbilanz: 

    • Allgemeines Wohngebiet: 2.898 qm (57 %)

    • Grünfläche: 1.076 qm (21 %)

    • Landwirtschaftliche Fläche: 535 qm (11 %)

    • Verkehrsfläche: 573 qm (11 %)

       

8. Fazit

Die Planung stellt eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des nördlichen Siedlungsrandes von Ennahofen dar. Die Entwicklung der Wohnbauflächen erfolgt flächeneffizient und mit geringem Erschließungsaufwand. Der Bebauungsplan sichert eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im Einklang mit den übergeordneten Planungszielen.