Bebauungsplanverfahren "Südblick", Weilersteußlingen
Die Gemeinde Allmendingen plant die Aufstellung des Bebauungsplans "Südblick" im Ortsteil Weilersteußlingen, um auf unbebauten Flächen am südlichen Siedlungsrand neue Wohnbauflächen zu schaffen. Diese Flächen stellen die letzten Potenziale für die wohnbauliche Entwicklung im gültigen Flächennutzungsplan des Teilorts dar. Ziel ist es, mit einer maßvollen und maßstabsgerechten Entwicklung der Flächen der Nachfrage nach Wohnbauplätzen gerecht zu werden. Durch die Bebauung soll der südliche Ortsrand sinnvoll ergänzt werden.
Das Plangebiet schließt direkt an die bestehende Ortslage an, sowohl im Norden als auch im Westen grenzt es an Wohngebäude. Es handelt sich um eine bislang als Pferdekoppel genutzte Streuobstwiese, die mit einem Offenstall ausgestattet ist. Die angrenzenden Flächen im Süden und Osten sind landwirtschaftlich genutzt.
Da es in Weilersteußlingen keine weiteren gemeindlichen Grundstücke für eine bauliche Entwicklung gibt und auch keine Baulücken im Privatbesitz zur Verfügung stehen, wird das im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellte Gebiet nun durch den Bebauungsplan gesichert. Die Gemeinde setzt auf eine geordnete Entwicklung, um der Nachfrage aus den Teilorten der Lutherischen Bergen nachzukommen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde am 18.12.2019 eingeleitet. Eine frühzeitige Beteiligung fand bereits im Zeitraum vom 03.02.2020 bis 06.03.2020 statt. Das Gebiet ist als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen, wobei auch Ausnahmen für bestimmte Nutzungen zulässig sind.
Die geplante Erschließung des Gebiets erfolgt verkehrsarm und flächensparend, wobei voraussichtlich 12 Wohnbaugrundstücke realisiert werden können. Für ein südöstlichen Grundstücke ist eine Festsetzung als private Grünfläche vorgesehen. Um den Eingriff in die Streuobstwiese auszugleichen, wird eine neue Streuobstwiese im angrenzenden Bereich angelegt.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den sogenannten CEF-Maßnahmen, die dazu dienen, die ökologischen Funktionen der betroffenen Gebiete zu erhalten. Hierbei wird sichergestellt, dass durch den Bebauungsplan beeinträchtigte Arten wie Fledermäuse und Höhlenbrüter durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen geschützt werden. Dies umfasst auch die Schaffung von Ruhestätten für die Tiere in den angrenzenden Streuobstwiesen.
Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von 12.625 m², wobei 76 % als allgemeines Wohngebiet genutzt werden sollen, 9 % als private Grünfläche und 15 % als Verkehrsfläche.
Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung des Bebauungsplans stellt die bestehende Streuobstwiese dar, die aufgrund ihres ökologischen Werts und der damit verbundenen Schutzbedürftigkeit besondere Hürden mit sich bringt. Der Ortsvorsteher, die Ortschaftsräte sowie die Verwaltung und der Städteplaner stehen derzeit im intensiven Austausch, um Lösungen zu finden und das Baugebiet trotz dieser Herausforderungen zu realisieren.
