Bebauungsplan "Witzensteige" und der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans

Bebauungsplan "Witzensteige"

Die Gemeinde Allmendingen plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Witzensteige“ aufgrund eines dringenden Bedarfs an Wohnbauland und einem anhaltenden Bevölkerungszuwachs. Das Ziel des Bebauungskonzepts ist die Schaffung eines neuen Ortsrands im Osten Allmendingens sowie einer abgerundeten Ortseingangssituation. Das Plangebiet soll überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.

 

Die Erschließung des Gebiets für den motorisierten Verkehr erfolgt von der Altheimer Straße im Norden, während fußläufige Verbindungen zu den umliegenden Bereichen Allmendingens geplant sind. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Einbindung und Aufwertung der Landschaftselemente. So wird entlang des Aschenbachs eine Gewässerrandgestaltung mit aufwertender Bepflanzung vorgenommen. Zudem soll eine Pufferzone zwischen dem Baugebiet und dem südlich angrenzenden Naturschutz- sowie FFH-Gebiet entstehen, um einen harmonischen Übergang in die Landschaft zu schaffen.

 

Für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets ist ein Bebauungsplan erforderlich, der die differenzierte Nutzung des Geländes sowie die verkehrliche Neuordnung berücksichtigt. Dies soll gesunde Wohnverhältnisse sichern.

 

Im Rahmen des Parallelverfahrens zur Bebauungsplanaufstellung ist auch eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim stellt für einen kleineren Teil des Plangebiets (ca. 0,67 ha) eine geplante gewerbliche Baufläche dar. Der überwiegende Teil des Gebiets (ca. 3,7 ha) ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Wohn- und Mischgebiets-Nutzung zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Im Rahmen dieser Änderung sollen die westlichen Flächen des Plangebiets als Mischbauflächen und die übrigen Flächen als Wohnbauflächen dargestellt werden. Diese Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Zudem ist vorgesehen, Tauschflächen im Gemeindegebiet zu identifizieren, die als Bauflächen herausgenommen werden, um den Flächenbedarf zu decken. Als Tauschfläche wird beispielsweise der Bereich Allmendingen-Süd östlich der Schmiech in Betracht gezogen.

 

Zusammenfassend wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Witzensteige“ und der Änderung des Flächennutzungsplans die Grundlage für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des Gebietes geschaffen, die den Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird.