mögliche endgültige Erschließung der Gebiete Kräutergärten und Hanfgärten in Ennahofen
Erschließung der Gebiete „Kräutergärten“ und „Hanfgärten“ — ein wichtiger Schritt für unsere Gemeinde
Im Rahmen der langfristigen Wohnung- und Ortsentwicklung unserer Gemeinde sind die Gebiete „Kräutergärten“ und „Hanfgärten“ von Bedeutung.
Beschluss des Ortschaftsrates Ennahofen
Nach mehreren intensiven Beratungen und vielen Gesprächen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Gebiete „Kräutergärten“ und „Hanfgärten“ hat der Ortschaftsrat Ennahofen nun einen eindeutigen Empfehlungsbeschluss an die Verwaltung gefasst: Beide Gebiete sollen endgültig erschlossen werden. Mit diesem Beschluss rücken wir einer dauerhaften und sicheren Infrastruktur in diesen Bereichen einen großen Schritt näher.
Perspektive im Haushaltsplan 2027
Wir werden den Beschluss zur Erschließung der „Kräutergärten“ und „Hanfgärten“ im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 einbringen. Wenn der Gemeinderat dem im Haushaltsplan vorgesehenen Vorhaben zustimmt, können die Arbeiten zur Planung der Baumaßnahme vergeben werden — und darauf aufbauend ein Bauunternehmen mit der Umsetzung beauftragt werden.
Was bedeutet das für die Anwohner
Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die Erschließung:
eine deutlich verbesserte Infrastruktur (z. B. Straßen, Wege, Versorgung, Erreichbarkeit),
gleichzeitig aber auch die Verpflichtung zu Erschließungsgebühren für den Ausbau der Straße.
Nach Abschluss der Planungen sind Informationsveranstaltungen vorgesehen, um über den Zeitplan, die Vorgehensweise und die Kosten transparent zu informieren.
Bedeutung für die Gemeindeentwicklung
Durch die Erschließung der Gebiete „Kräutergärten“ und „Hanfgärten“ sichern wir neuen und bestehenden Bewohnerinnen und Bewohnern eine moderne und verlässliche Infrastruktur — und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu einer nachhaltigen und organischen Ortsentwicklung. Es ist unser Ziel, mit Bedacht und Weitblick neue Wohnräume zu schaffen und gleichzeitig die Lebensqualität für alle Gemeindemitglieder zu erhalten beziehungsweise zu steigern.
In unserem Ortsteil Ennahofen gibt es mit den beiden Wohngebieten Kräuter- und Hanfgärten zwei Bereiche, in denen bisher noch nicht die endgültige Erschließung der Anliegerstraßen erfolgt ist. Diese Thematik beschäftigt den Ortschaftsrat Ennahofen bereits seit mehreren Jahren und wurde wiederholt intensiv diskutiert. Dabei wurden die Vor- und Nachteile dieser Maßnahme sorgfältig gegeneinander abgewogen, ohne dass bisher eine Mehrheit für einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat zustande gekommen ist.
Ein zentraler Grund für die bisher ausgebliebene Entscheidung liegt in der Finanzierung der Erschließungskosten. Gemäß den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Baden-Württemberg und des Baugesetzbuches (BauGB) werden Erschließungsbeiträge zur Deckung der Kosten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen würden 95 % der entstehenden Kosten auf die Anlieger umgelegt, während lediglich 5 % aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. Dies bedeutet für die Eigentümer der anliegenden Grundstücke eine erhebliche finanzielle Belastung, die von vielen kritisch gesehen wird. Aufgrund der hohen Kosten wurden in der Vergangenheit immer wieder Bedenken geäußert, die eine abschließende Entscheidung bislang verhindert haben.
Nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg müssen die Gemeinden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke Erschließungsbeiträge verlangen. Diese setzen sich aus den Kosten für die Herstellung der Verkehrsanlagen, Gehwege, Entwässerungsanlagen sowie Beleuchtung zusammen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde werden die Kosten auf die Anlieger entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche und Nutzung umgelegt. Diese gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass die Kommunen die Erschließungskosten nicht allein tragen müssen, sondern die Eigentümer, die von der Erschließung profitieren, herangezogen werden.
Trotz dieser finanziellen Herausforderungen gibt es auch zahlreiche Vorteile, die für eine endgültige Erschließung sprechen. Eine fertiggestellte Infrastruktur würde langfristig eine hohe Qualität und Funktionalität der Straßen und Kanäle sicherstellen. Dies hätte nicht nur positive Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die allgemeine Nutzung der Wege, sondern würde auch die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung in diesem Bereich unterstützen. Durch die Erschließung könnten zudem potenziell weitere Bauplätze entstehen, wodurch neuer Wohnraum geschaffen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates in dieser Angelegenheit. Da es sich um Gebiete im Ortsteil Ennahofen handelt, wird der Gemeinderat großen Wert auf die Meinungen und Wünsche des Ortschaftsrats legen. Es ist davon auszugehen, dass ohne eine breite Unterstützung des Ortschaftsrates keine Entscheidung in Richtung einer Erschließung getroffen wird. Daher bleibt der enge Austausch mit dem Ortsvorsteher und dem Ortschaftsrat von entscheidender Bedeutung, um eine tragfähige und zukunftsorientierte Lösung zu erarbeiten.