7. Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“
1. Anlass und Planungsziele
Der Bebauungsplan „An der Weide“ wurde 1979 rechtskräftig und umfasst ein Gebiet westlich der Bahn zwischen Kleindorfer Straße und Marienstraße. Im Laufe der Jahre wurden durch Änderungen ungenutzte Flächen für die Innenentwicklung aktiviert. Die betroffene Fläche war ursprünglich als Spielplatz vorgesehen, wurde jedoch bereits an anderer Stelle realisiert. Die Neunutzung dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen.
2. Lage und Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortsmitte von Allmendingen, östlich der Straße „An der Weide“ und in zweiter Reihe zur Bahnlinie. Es umfasst etwa 0,1 ha und ist derzeit unbebaut. Die Erschließung erfolgt über einen bestehenden Weg.
3. Bebauungsplanverfahren
Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Grundlage bildet der Bebauungsplan „An der Weide“ von 1979, der für den betreffenden Bereich ursprünglich eine Wohnnutzung vorsah, jedoch 2012 zur Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“ geändert wurde.
4. Bestandssituation und Rahmenbedingungen
Das Gebiet gehört zur gewachsenen Siedlungsstruktur von Allmendingen. Die umliegende Bebauung besteht vorwiegend aus freistehenden Wohnhäusern mit Gärten. Die als Spielplatz vorgesehene Fläche wird nicht mehr benötigt und kann daher einer Wohnnutzung zugeführt werden.
5. Geruchsimmissionen aufgrund angrenzender Tierhaltung
Eine Überprüfung durch das Landratsamt ergab, dass die Geruchsbelastung innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegt. Zudem hat der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb die Tierhaltung eingestellt, sodass keine Beeinträchtigungen durch Geruchsimmissionen mehr zu erwarten sind.
6. Festsetzungen des Bebauungsplans
Die geplanten Änderungen umfassen:
Umwidmung der bisherigen Grünfläche in eine Baugebietsfläche mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA).
Festlegung einer offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern.
Beibehaltung der bestehenden Erschließungsstruktur mit einer Verkehrsfläche von 3,0 m Breite.
7. Flächenbilanz
Die Flächenaufteilung im Geltungsbereich stellt sich wie folgt dar:
Gesamtfläche: 1.000 m² (100 %)
Verkehrsflächen: 90 m² (9 %)
Wohngebietsfläche: 910 m² (91 %)
8. Fazit
Die Änderung des Bebauungsplans „An der Weide“ ermöglicht eine nachhaltige Innenentwicklung durch die Umnutzung der nicht mehr benötigten Spielplatzfläche zur Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen. Die geplanten Anpassungen entsprechen den Grundsätzen der Innenentwicklung und der Nachverdichtung im Ortsbereich.


