Bebauungsplanverfahren „Am Sportplatzweg“
1. Anlass
Die Gemeinde Allmendingen prüft im Rahmen der Innenentwicklung die Nutzung unbebauter Flächen innerhalb der Ortslage. Eine Fläche zwischen Sportplatzweg, Kindergartenweg und Bundesstraße 492 wurde als potenzielles Wohnbaugebiet identifiziert. Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße sind besondere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, weshalb eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Handwerk/Gewerbe und möglicherweise einem Beherbergungsbetrieb angestrebt wird.
2. Konzeptalternativen
Der Planbereich umfasst derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen und grenzt an das Sportgelände des TSV Allmendingen, den Kindergarten St. Maria sowie bestehende Wohnbebauung. Im Vorfeld wurden die Lärmeinwirkungen des Straßenverkehrs, der Sportanlage und benachbarter Gewerbebetriebe analysiert. Für Wohnnutzungen ist ein besonderer Schutz der Nachtruhe erforderlich, der durch eine geeignete Grundrissgestaltung und -orientierung gewährleistet werden kann.
In den geprüften Konzeptalternativen wurden verschiedene Bebauungs- und Erschließungsansätze entwickelt. Eine mögliche Lärmschutzmaßnahme in Form eines Walls entlang der Bundesstraße wurde aufgrund der Geländesituation und des hohen Materialaufwands als nur bedingt wirksam eingestuft.
Die Erschließung soll über einen verbreiterten Sportplatzweg erfolgen. Die Wohnnutzung wird bevorzugt im westlichen Bereich des Plangebiets angeordnet. In den Alternativen 1 bis 3 wurden verschiedene Standorte und Gebäudeausrichtungen für ein mögliches Hotel sowie eine optimierte Flächennutzung geprüft. Variante 3A wurde als bevorzugte Planung weiterverfolgt.
Noch zu klärende Aspekte:
Stellplatzsituation: Zulässigkeit offener Stellplätze in der Anbauverbotszone der Bundesstraße
Erschließung: Sicherstellung der Anbindung des südlichen Flurstücks
Lärmschutz: Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, einschließlich passiver Maßnahmen durch Gebäudeausrichtung
Der Gemeinderat hat zudem angeregt, eine zusätzliche Variante mit Einfamilien- oder Doppelhäusern zu prüfen.
3. Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans
Das Verfahren erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Siedlungsgebiets und grenzt an bestehende Wohn- und Sportflächen. Ziel ist eine geordnete bauliche Ergänzung der bestehenden Siedlungsstruktur.
4. Lage und Bestandssituation
Das Plangebiet erstreckt sich von der Bundesstraße 492 bis zum Kindergarten St. Maria und fällt topografisch nach Südwesten ab. Der Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Südwestlich des Plangebiets entsteht im Quartier „Bei den Obstgärten“ (ehemaliger REWE-Markt) ein neues Wohnprojekt.
5. Planungsinhalte
Der Geltungsbereich umfasst mehrere Flurstücke und wird durch den Ausbau des Sportplatzwegs erschlossen. Die Bebauungskonzepte sehen eine flexible Grundstücksaufteilung vor.
Die geplante Nutzungsmischung aus Wohnen, Handwerk/Gewerbe und Hotel soll durch die Festsetzung eines Urbanen Gebiets gemäß § 6a BauNVO ermöglicht werden. Dabei werden die Gebäudehöhen an das Ortsbild angepasst und auf maximal fünf Vollgeschosse begrenzt.
6. Nächste Schritte
Der Gemeinderat hat am 10.05.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. Erkenntnisse aus dieser Beteiligung sowie Fachgutachten zu Immissionsschutz und Artenschutz werden in den finalen Planentwurf eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim wird entsprechend angepasst.



